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Vertragslaufzeit

Stillschweigende Vertragsverlängerung

Damit Ihr Energieliefervertrag nicht mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet, wird in den AGB meistens eine sogenannte “stillschweigende Verlängerung” geregelt. Der Vertrag verlängert sich also automatisch, wenn Sie nicht vorher kündigen.

Abschluss des Vertrags vor dem 1. März 2022

Die stillschweigende Verlängerung des Vertrags darf jeweils höchstens ein Jahr betragen. Wenn Sie nicht zum Ende der Laufzeit kündigen, kann sich der Vertrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängern.

Abschluss des Vertrag ab dem 1. März 2022

Nach der Erstlaufzeit kann eine Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit vereinbart werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann maximal einen Monat.

Kündigungsfrist

Abschluss des Vertrags vor dem 1. März 2022

Die Kündigungsfrist in Verbraucherverträgen darf maximal drei Monate bis zum Ablauf der ursprünglichen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer betragen.

Abschluss des Vertrag ab dem 1. März 2022

Nach der Erstlaufzeit können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen.

Sie wissen nicht, ob Ihr Vertrag von einer stillschweigenden Verlängerung betroffen ist?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

EFBVERTRIEBSPARTNER

Unsere Standorte

Unsere Vertriebspartner sind deutschlandweit an mehr als 7 Standorten für Sie im Einsatz. Ein erfahrener Berater aus Ihrer Region wird Ihnen dabei helfen, Ihre Energiekosten zu senken und die Voraussetzungen für Unabhängigkeit und Autarkie zu ermitteln.

Durch eine gründliche Bedarfsanalyse wird ein maßgeschneidertes Konzept entwickelt, welches optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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  • Rheine
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