Wie setzt sich der Strom- und Gaspreis zusammen?
Ihr Strom- und Gaspreis setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. Diese können flexibel nach Verbrauch oder fest vereinbart sein.
Arbeitspreis (Energie)
Die wichtigste Größe für die Höhe der Strom- oder Gasrechnung ist in der Regel der sogenannte Arbeitspreis:
Dieser wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben. Je mehr Kilowattstunden Sie verbrauchen, desto höher fällt Ihre Jahresrechnung aus.
Grundpreis (Energie)
Dieser Bestandteil des Energiepreises ist – im Gegensatz zum Arbeitspreis – vom Verbrauch unabhängig und wird in Euro pro Monat oder auch Euro pro Jahr angegeben. Die Grundgebühr beinhaltet beispielsweise Kosten für die Stromzähler und deren Wartung, aber auch eine fixe Pauschale für die Bereitstellung des Stroms. Er macht üblicherweise einen deutlich kleineren Anteil an der Gesamtrechnung aus. Inzwischen gibt es Lieferanten, die keinen oder einen sehr geringen Grundpreis verlangen. Solche sogenannten linearen Tarife bieten Anreize zum Energiesparen und sind für Verbraucherinnen/Verbraucher vorteilhaft, weil jede eingesparte Kilowattstunde die Energiekosten direkt mindert. Haben Sie allerdings einen hohen Strombedarf (z.B. wegen einer Wärmepumpe oder anderen verbrauchsintensiven Geräten), ist es für Sie oft günstiger, einen Tarif mit einem ggf. höheren Grundpreis und dafür einen niedrigeren Arbeitspreis zu wählen.
Strompreis

Der Strompreis, den Sie als Kundin oder Kunde bei Ihrem Lieferanten bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Kosten für die Strombeschaffung (Erzeugung oder Einkauf), Vertrieb und Gewinnmarge
- Steuern: diese beinhalten die Umsatz- und die Stromsteuer
- Nettonetzentgelt inklusive Abrechnung: Das Netznutzungsentgelt
- Abgaben und Umlagen, Diese Umlagen beinhalten:
- Konzessionsabgabe
- Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG
- Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung
- Offshore-Netzumlage
- Umlage für abschaltbare Lasten
- (Grundgebühr) Messstellenbetrieb: Entgelt für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (z. B. Zähler), die Ablesung und das Inkasso

Gaspreis

Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Kostenbestandteilen zusammen:
Den Kosten für Gasbeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge
Steuern, weiteren Abgaben und Umlagen (Gas- und Umsatzsteuer, Konzessions- und CO2-Abgabe)
Dem Netzentgelt, also einer Gebühr des Netznutzers an den Netzbetreiber
(Grundgebühr) Der Messung und dem Messstellenbetrieb, also Entgelten für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtung (zum Beispiel Zähler) sowie für die Ablesung und das Inkasso
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