Netzentgelt (Strom und Gas)
Das Netzentgelt...
- ist eine Gebühr, die jeder Netznutzer, der Strom oder Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss
- ist ein Teil des Strom- bzw. Gaspreises
- wird reguliert, weil Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind und sich die Höhe des Entgelts daher nicht im freien Wettbewerb bilden kann
- muss vom Netzbetreiber im Internet veröffentlicht werden
- ist bei Strom-Netzentgelten nicht abhängig von der Länge der genutzten Leitung (also dem Punkt der Einspeisung bis zum Ort der Entnahme)
- wird durch gesetzliche Bestimmungen in § 20 EnWG und der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung (StromNEV, GasNEV) geregelt
Wer muss Netzentgelte zahlen?
Bei Haushaltskunden ist der jeweilige Gas- oder Stromlieferant der Netznutzer. Er stellt die Netzentgelte den Verbrauchern in Rechnung und leitet sie an den Netzbetreiber weiter.
Jede Zählerstelle muss ein Netzentgelt entrichten.
Wer bestimmt das Netzentgelt?
Es beruht auf der sogenannten Erlösobergrenze, die von den Regulierungsbehörden für jeden Netzbetreiber berechnet und festgelegt wird. Bei der Bundesnetzagentur sind dafür die Beschlusskammer 8 und Beschlusskammer 9 zuständig.
Der Netzbetreiber bildet das Netzentgelt aus seiner Erlösobergrenze. Das heißt auch, dass der Netzbetreiber durch die Summe seiner Netzentgelte nicht mehr verdienen darf, als ihm von der Behörde als Gesamterlös vorgegeben wurde.
Für die Entgeltbildung müssen die Netzbetreiber ihre Gesamterlöse verursachungsgerecht auf alle von ihnen betriebenen Netzebenen und Netzfunktionen umlegen (sog. Kostenträgerrechnung).
Die Höhe des Netzentgelts...
wird separat in der Rechnung des Energielieferanten ausgewiesen. Das Netzentgelt aus Grundpreis in Euro/Monat und Arbeitspreis in ct/kWh wird von Lieferanten aber sehr unterschiedlich in die Strompreise umgerechnet.
ist regional und bei jedem Verteilnetzbetreiber unterschiedlich hoch. Jeder Netzbetreiber hat nur ein Netzentgelt pro Spannungsebene.
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