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Was versteht man unter der Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.

Alle Haushaltskunden haben Anspruch auf Grundversorgung. Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, Strom GVV, GasGVV

Wer beliefert mich mit Energie, wenn ich beim Einzug in eine neue Wohnung noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen habe?

Durch den Verbrauch von Energie, beispielsweise durch Betätigung des Lichtschalters (sogenanntes “konkludentes Verhalten”), kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande.

Sie möchten den Liefervertrag wechseln?

Wenn Sie nach dem Einzug nicht in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Suchen Sie sich am besten vorher einen neuen Lieferanten.

Sie können aber in der Regel auch schon vor dem Einzug einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abschließen. Gesetzliche Grundlage: § 2 StromGVV, § 2 GasGVV

Darf mich ein Lieferant ablehnen?

Der Grundversorger vor Ort kann Ihre Energiebelieferung nur dann ablehnen, wenn es für ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Sie möchten gerne aus der Grundversorgung?

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Unsere Standorte

Unsere Vertriebspartner sind deutschlandweit an mehr als 7 Standorten für Sie im Einsatz. Ein erfahrener Berater aus Ihrer Region wird Ihnen dabei helfen, Ihre Energiekosten zu senken und die Voraussetzungen für Unabhängigkeit und Autarkie zu ermitteln.

Durch eine gründliche Bedarfsanalyse wird ein maßgeschneidertes Konzept entwickelt, welches optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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