Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen
Seit dem 6. Juni 2025 ist es in Deutschland möglich, den Stromanbieter werktags innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Diese Neuerung soll den Wettbewerb auf dem Energiemarkt stärken und Verbraucher:innen einen schnelleren Zugang zu besseren Tarifen ermöglichen. Doch was bedeutet das genau, und welche Rolle spielt die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) dabei?
Was ändert sich für mich?
Seit dem 6. Juni 2025 haben sich die Fristen und Prozesse für Strom auf dem deutschen Energiemarkt geändert.
An- und Abmeldung nur noch im Voraus
Bis zum 6. Juni 2025 konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden. Mittlerweile sind An- oder Abmeldungen nur noch für ein Datum in der Zukunft mit zwei Werktagen (Montag-Freitag) Vorlauf möglich.
Vertragsbedingungen bleiben unverändert
Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich.
MaLo-ID gewinnt an Bedeutung
Bei An- und Abmeldungen war bisher die Zählernummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal. Mit den Änderungen erhält auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) mehr Bedeutung. Daher werden Sie diese häufiger in Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden.
Gut zu wissen
Seit dem 6. Juni 2025 haben sich die Fristen und Prozesse für Strom auf dem deutschen Energiemarkt geändert. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wurde angepasst. Die Bundesnetzagentur hat neue technische Standards und Fristen vorgegeben.
Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln nicht mehr möglich.
Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und es einfacher und schneller machen, den Anbieter zu wechseln.
Was steckt hinter der 24-Stunden-Wechselregelung?
Bisher konnte ein Wechsel des Stromanbieters mehrere Wochen dauern, da verschiedene Prozesse zwischen Netzbetreiber, Versorger und Messstellenbetreiber koordiniert werden mussten. Mit der neuen Regelung wird dieser technische Ablauf beschleunigt: Sobald ein neuer Stromvertrag abgeschlossen und die Belieferung beim Netzbetreiber angemeldet wurde, muss der Wechsel innerhalb eines Werktages erfolgen.
Wichtig zu beachten: Die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben bestehen. Das bedeutet, dass ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden nur dann möglich ist, wenn der alte Vertrag bereits gekündigt wurde oder eine kurzfristige Kündigung erlaubt ist. Zudem gilt die Frist ausschließlich an Werktagen – Anträge, die am Wochenende gestellt werden, starten erst am nächsten Werktag.
Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln nicht mehr möglich.
Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und es einfacher und schneller machen, den Anbieter zu wechseln.
Die Bedeutung der MaLo-ID
Eine zentrale Rolle beim schnellen Anbieterwechsel spielt die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer wurde bereits 2018 eingeführt und dient dazu, jede Verbrauchsstelle eindeutig zu identifizieren – unabhängig vom Stromanbieter oder dem eingebauten Zähler.
Die MaLo-ID ist auf jeder Stromrechnung zu finden und ersetzt die bisherige Zählpunktbezeichnung. Sie ermöglicht eine präzisere Zuordnung der Verbrauchsstelle und verhindert Verwechslungen bei der Stromabrechnung. Besonders wichtig ist, dass die MaLo-ID auch dann bestehen bleibt, wenn der Stromzähler ausgetauscht wird.
Wichtig zu beachten: Die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben bestehen. Das bedeutet, dass ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden nur dann möglich ist, wenn der alte Vertrag bereits gekündigt wurde oder eine kurzfristige Kündigung erlaubt ist. Zudem gilt die Frist ausschließlich an Werktagen – Anträge, die am Wochenende gestellt werden, starten erst am nächsten Werktag.
Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln nicht mehr möglich.
Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und es einfacher und schneller machen, den Anbieter zu wechseln.
Vorsicht vor Betrug
Eine zentrale Rolle beim schnellen Anbieterwechsel spielt die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Diese elfstellige Nummer wurde bereits 2018 eingeführt und dient dazu, jede Verbrauchsstelle eindeutig zu identifizieren – unabhängig vom Stromanbieter oder dem eingebauten Zähler.
Die MaLo-ID ist auf jeder Stromrechnung zu finden und ersetzt die bisherige Zählpunktbezeichnung. Sie ermöglicht eine präzisere Zuordnung der Verbrauchsstelle und verhindert Verwechslungen bei der Stromabrechnung. Besonders wichtig ist, dass die MaLo-ID auch dann bestehen bleibt, wenn der Stromzähler ausgetauscht wird.
Wichtig zu beachten: Die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben bestehen. Das bedeutet, dass ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden nur dann möglich ist, wenn der alte Vertrag bereits gekündigt wurde oder eine kurzfristige Kündigung erlaubt ist. Zudem gilt die Frist ausschließlich an Werktagen – Anträge, die am Wochenende gestellt werden, starten erst am nächsten Werktag.
Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln nicht mehr möglich.
Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und es einfacher und schneller machen, den Anbieter zu wechseln.
Fazit
Die neue 24-Stunden-Wechselregelung bringt mehr Flexibilität und Geschwindigkeit in den Strommarkt. Verbraucher:innen können nun schneller auf bessere Angebote reagieren, müssen aber weiterhin ihre Kündigungsfristen beachten. Die MaLo-ID spielt dabei eine entscheidende Rolle, da sie den Wechselprozess vereinfacht und Verwechslungen verhindert. Dennoch ist Vorsicht geboten: Die MaLo-ID sollte nur vertrauenswürdigen Anbietern mitgeteilt werden, um Betrug zu vermeiden.
Mit dieser neuen Regelung wird der Stromanbieterwechsel effizienter – doch eine sorgfältige Planung bleibt weiterhin essenziell.
Was passiert, wenn ich mich zu spät an- oder abmelde?
Wenn Sie sich nicht frühzeitig, also spätestens zwei Werktage (Montag bis Freitag) vor dem gewünschten Termin, um den Beginn oder die Beendigung Ihres Stromvertrags kümmern, kann dies für Sie zusätzliche Kosten bedeuten. Dadurch, dass keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich sind, beginnt und endet Ihr Vertrag immer erst, nachdem Sie sich bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben.
Grundsätzlich müssen Sie so lange die Stromkosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Dabei ist es egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Auszug beim Stromanbieter, damit Sie pünktlich abgemeldet und zusätzliche Stromkosten für Sie vermieden werden.
Auch wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem Stromanbieter gemeldet haben, gibt es Strom in der Wohnung im Rahmen der Grundversorgung. Diese ist meist teurer als andere Stromtarife. Daher lohnt es sich, für die Wohnung einen anderen Tarif beim Stromanbieter auszuwählen. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Einzug beim Stromanbieter, damit Sie vom ersten Tag an von günstigeren Preisen profitieren können.
Wenn Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Umzug bei uns melden, bleibt genügend Zeit für die An- und Abmeldung Ihres Stromliefervertrages für die neue bzw. alte Lieferstelle. So werden auch weitere Kosten vermieden.
Wenn Sie Ihren Tarif oder Anbieter wechseln möchten, geht auch das nur zu einem Datum in der Zukunft. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihres Vertrages und gegebenenfalls Ihre Vertragslaufzeit. Wenn Sie von einem bestehenden Vertrag in einen neuen Vertrag wechseln möchten, können Sie das oft schon zum nächsten Tag tun. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.
Häufig gestellte Fragen
Die Marktlokation ist ein Ort, an dem Strom verbraucht oder erzeugt wird. Die Zählernummer kann sich zum Beispiel durch einen Zählerwechsel ändern. Damit die Lieferstelle dennoch jederzeit eindeutig zu identifizieren ist, wurde ihr auch eine Marktlokation-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet. Diese besteht aus 11 Ziffern und ändert sich nicht. Sie finden diese auf Ihrer letzten Energierechnung oder Sie fragen bei Ihrer Vermietung oder Ihren Vormieter:innen nach.
Durch die Grundversorgung ist Ihre Stromversorgung in jedem Fall gesichert. Melden Sie sich bitte umgehend bei uns zur Strombelieferung an, um zu vermeiden, dass Sie über einen längeren Zeitraum ggf. einen höheren Preis für die Grundversorgung zahlen. Wählen Sie den für Sie optimalen Tarif aus.
Auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen, sind Sie bis zur Beendigung des Stromliefervertrages für die Stromkosten verantwortlich. Teilen Sie uns Umzüge und Kündigungen daher bitte immer so früh wie möglich mit. Seit dem 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind.
Sie sind bis zur Beendigung des Stromliefervertrages für die Stromkosten zuständig.
Seit dem 6. Juni 2025 gilt die neue rechtliche Vorgabe, dass Stromverträge immer im Voraus an- oder abgemeldet werden müssen. Das bedeutet, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht zulässig sind.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie den Lieferanten wechseln.
Bei einem Umzug nehmen Sie Ihren Vertrag bei uns mit. Nur wenn der Vertrag an der neuen Lieferstelle nicht fortgeführt werden kann, wird der Vertrag beendet. Dies ist in der Regel nur der Fall bei einem Umzug ins Ausland oder wenn an der Lieferstelle bereits ein Energievertrag besteht, zum Beispiel bei dem Einzug in eine Wohngemeinschaft.
Sie können Ihren Energieversorger in der Regel innerhalb kurzer Zeit wechseln. Es kann jedoch je nach Anbieter unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geben. Diese müssen berücksichtigt werden.
Gasverträge sind bislang nicht von den technischen, neuen Vorgaben betroffen.
Das im Gesetz genannte Datum gibt den spätesten Zeitpunkt vor, zu dem die neuen Regeln greifen müssen. Damit diese im gesamten Markt zum Stichtag eingehalten werden können, hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die erforderlichen Anpassungen bereits seit dem 6. Juni 2025 umzusetzen sind. An die Beschlüsse der Bundesnetzagentur müssen sich alle Marktteilnehmer des deutschen Energiemarkts halten.

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